{"id":28,"date":"2014-04-07T11:57:10","date_gmt":"2014-04-07T11:57:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.lebenshilfe-kv-gg.de\/?page_id=28"},"modified":"2021-05-17T08:17:38","modified_gmt":"2021-05-17T08:17:38","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lebenshilfe-kv-gg.de\/?page_id=28","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsordnung und Satzung"},"content":{"rendered":"<p><button id=\"listenButton1\" class=\"responsivevoice-button\" type=\"button\" value=\"Play\" title=\"ResponsiveVoice Tap to Start\/Stop Speech\"><span>&#128266; Seite vorlesen lassen<\/span><\/button>\n        <script>\n            listenButton1.onclick = function(){\n                if(responsiveVoice.isPlaying()){\n                    responsiveVoice.cancel();\n                }else{\n                    responsiveVoice.speak(\"Satzung der LEBENSHILFE f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Gro\u00df-Gerau e.V. Ge\u00e4ndert durch die Mitgliederversammlung vom 06.10.2015 \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eLebenshilfe f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Gro\u00df-Gerau e.V.\u201c Der Verein hat seinen Sitz in Gro\u00df-Gro\u00df und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt eingetragen. Der Verein ist Mitglied des Lebenshilfe Landesverbandes Hessen e.V. und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. \u00a72. Aufgabe und Zweck Der Verein ist Zusammenschluss von Eltern und Angeh\u00f6rigen geistig behinderter Menschen,von Menschen mit geistiger Behinderung, Fachleuten, F\u00f6rderern und Freunden. Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Errichtung, das Betreiben und die F\u00f6rderung aller Ma\u00dfnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung in allen Altersstufen und ihre Familien bedeuten. Der Verein will mit geeigneten Mitteln ein besseres Verst\u00e4ndnis der \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber den besonderen Problemen von Menschen mit geistiger Behinderung erreichen und die Inklusion f\u00fcr Menschen mit Behinderung vorantreiben. Der Verein legt Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit allen \u00f6ffentlichen und privaten, konfessionellen und wissenschaftlichen Organisationen, die den Zielen des Vereins f\u00f6rderlich sein k\u00f6nnen. Der Verein betrachtet es als seine Aufgabe, auf \u00f6rtlicher bzw. regionaler Ebene den Zusammenschluss der Eltern und Freunde von Menschen mit geistiger Behinderung anzuregen und sie zu beraten. \u00a73. Gemeinn\u00fctzigkeit Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich unmittelbar gemeinn\u00fctzige bzw. mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung von 1977. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. \u00a74. Mittel des Vereins Die Mittel zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erh\u00e4lt der Verein durch: Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Geld- und Sachspenden, \u00d6ffentliche Zusch\u00fcsse, Ertr\u00e4ge aus Sammlungen und Werbeaktionen, Sonstige Zuwendungen \u00a75. Mitgliedschaft Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand, der unverz\u00fcglich dar\u00fcber entscheidet. Sie endet durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand zum Ende eines Kalenderjahres, in besonderen F\u00e4llen kann durch einen Vorstandsbeschluss von dieser Regelung abgewichen werden. wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer versto\u00dfen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag f\u00fcr zwei Jahre im R\u00fcckstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. den Tod. Die Mitglieder d\u00fcrfen bei Ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins keine Anteile des Vereinsverm\u00f6gens erhalten. \u00a7 6. Organe des Vereins Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand. \u00a7 7. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr einberufen, oder wenn ein F\u00fcnftel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks verlangt. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere die Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung bzw. Bilanz sowie die Entlastung des Vorstandes, die Wahl der Vorstandsmitglieder, die Wahl der Rechnungspr\u00fcfer\/innen bzw. die Bestellung eines Wirtschaftspr\u00fcfungsunternehmens oder eines Steuerb\u00fcros, die Festsetzung der H\u00f6he und F\u00e4lligkeit des Mitgliederbeitrages, die Beschlussfassung \u00fcber die Satzungs\u00e4nderungen, die Ernennung von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern, die Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins. Die Beschl\u00fcsse werden in einem Protokoll niedergelegt und von dem\/der jeweiligen Versammlungsleiter\/in und dem\/der Protokollf\u00fchrer\/in unterschrieben. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienen. Zur Satzungs\u00e4nderung ist jedoch eine Stimmenmehrheit von 2\/3 der Erschienenen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins von 4\/5 der Erschienenen erforderlich. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine \u00dcbertragung des Stimmrechts ist nicht zul\u00e4ssig. Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten, auch Antr\u00e4ge, nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der\/die Versammlungsleiter\/in hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. \u00a7 8. Vorstand Der Vorstand besteht aus dem\/der ersten Vorsitzenden, dem\/der zweiten Vorsitzenden, und bis zu sieben weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Funktionen der Vorstandsmitglieder sind in der Gesch\u00e4ftsordnung geregelt. Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung und entscheidet \u00fcber die \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung. Er wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr h\u00f6chstens 3 Jahre gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgem\u00e4\u00df gew\u00e4hlt ist. Der Vorstand wir gerichtlich und au\u00dfergerichtlich im Sinne des \u00a7 26 BGB gemeinschaftlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der\/die erste oder der\/die zweite Vorsitzende. Haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter\/innen des Vereins d\u00fcrfen nicht Mitglieder des Vorstands sein. \u00dcbernimmt ein Vorstandsmitglied eine haupt- oder nebenberufliche T\u00e4tigkeit im Verein, so scheidet es aus dem Vorstand aus. Der Vorstand tagt bei Bedarf. Eine Vorstandssitzung muss vom\/von der Vorsitzenden unverz\u00fcglich einberufen werden, wenn die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder dies w\u00fcnscht. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig bei Anwesenheit der H\u00e4lfte seiner Mitglieder. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden in einem Protokoll niedergeschrieben. Dieses ist vom\/von der Leiter\/in der Vorstandssitzung und vom\/von der Protokollf\u00fchrer\/in zu unterschreiben. Die T\u00e4tigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Notwendige Aufwendungen werden erstattet. \u00a7 9. Mitgliedsbeitr\u00e4ge Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. \u00dcber eine Beitragsbefreiung im Einzelfall entscheidet auf Antrag der Vorstand. Unter Vorlage des Grundsicherungsbescheides und Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit 50 % und mehr kann ein erm\u00e4\u00dfigter Mitgliedsbeitrag beantragt werden. \u00a7 10. Gesch\u00e4ftsjahr Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. \u00a7 11 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung Zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben kann der Verein eine hauptamtlich gef\u00fchrte Gesch\u00e4ftsstelle einrichten. \u00a7 12. Aufl\u00f6sung und Anfallberichtigung Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer besonders dazu einberufenen Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 7 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nicht besondere Liquidatoren\/innen bestellt, werden der \/die Vorsitzende und der\/die 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren\/innen. Bei der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den \u201eLebenshilfe Landesverband Hessen e.V.\u201c, welcher es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. \u00a7 13. Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Sie ersetzt die Satzung vom 14.02.1968, zuletzt ge\u00e4ndert durch Beschluss vom 07.10.2014. Kathi Schmidt - 1.Vorsitzende Stefan Tippner - 2.Vorsitzender Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr die Lebenshilfe f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Gro\u00df-Gerau e. V. vom 09.06.2015 Der Vorstand der Lebenshilfe f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Gro\u00df-Gerau e. V. (im Folgenden Lebenshilfe genannt) beschlie\u00dft auf Grundlage des \u00a7 8 der Satzung in der Fassung vom 07.10.2014 nachfolgende Gesch\u00e4ftsordnung. \u00a7 1\u00a0Zweck und Geltungsbereich Die Gesch\u00e4ftsordnung erg\u00e4nzt die Bestimmungen der Satzung. Sie regelt die Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr den Vorstand und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Die Gesch\u00e4ftsordnung ist die Grundlage f\u00fcr zweckm\u00e4\u00dfiges und wirtschaftliches Handeln und soll geordnete Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung erm\u00f6glichen. Die Gesch\u00e4ftsordnung gilt f\u00fcr alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Vereins Lebenshilfe Kreisvereinigung Gro\u00df-Gerau e.\u00a0V. \u00a7 2\u00a0Entscheidungs- und Handlungsebenen Die Entscheidungs- und Handlungsebenen innerhalb der Lebenshilfe sind nach den Erfordernissen auf verschiedene Bereiche verteilt. Der Vorstand nimmt die Richtlinien- und Kontrollkompetenz, die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung die F\u00fchrungskompetenz und die Einrichtungen\/Abteilungen nehmen die Fachkompetenz wahr. Dar\u00fcber hinaus werden nach Bedarf Arbeits- und Projektgruppen eingerichtet, die zielorientiert eine weitgehende Einbeziehung aller Bereiche ber\u00fccksichtigen. Die verschiedenen Ebenen sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Voraussetzung hierf\u00fcr ist Kommunikationsbereitschaft und die Transparenz von Planungen und Entscheidungen. Bestehende Hierarchien sollen nicht Anordnungs-, sondern Kommunikationsprinzipen entsprechen. Weitreichenden Entscheidungen sollen Gespr\u00e4che mit allen Beteiligten vorausgehen. \u00a7 3\u00a0Gesch\u00e4ftsstelle Die Lebenshilfe unterh\u00e4lt an ihrem Hauptsitz eine Gesch\u00e4ftsstelle, in der alle Unterlagen, die Vereinsgesch\u00e4fte betreffen, zentral aufbewahrt werden. Die Gesch\u00e4ftsstelle wird von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung gef\u00fchrt. Sie ist die Zustelladresse des Vorstands sowie f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins. \u00a7 4\u00a0Aufgaben des Vorstands Der Vorstand f\u00fchrt seine Gesch\u00e4fte unter Beachtung der Vorschriften der Gesetze, der Satzung, der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und dieser Gesch\u00e4ftsordnung. Hierbei hat er sich au\u00dferdem an den Leitlinien des Grundsatzprogramms der Lebenshilfe sowie der in der Satzung festgelegten Zielsetzung zu orientieren. Der Vorstand ber\u00e4t und beschlie\u00dft \u00fcber alle Angelegenheiten des Vereins und seiner Einrichtungen\/Abteilungen in Abstimmung mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, sofern diese nicht nach Satzung und Gesch\u00e4ftsordnung schon vorab der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung oder den Leitungskr\u00e4ften \u00fcbertragen sind. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Annahme und Verwendung von Spenden unter Beachtung der Grunds\u00e4tze der \u00a7\u00a7\u00a052\u00a0ff Abgabenverordnung. Vor dem Einsatz von Spendenmitteln ist die vorrangige Inanspruchnahme von Regelfinanzierungen abzukl\u00e4ren. Spenden\u00fcbergaben werden unter Beteiligung weiterer nach der Sachlage angebrachter Personen (z.\u00a0B. Vorstandsmitglied, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in, Leitungskr\u00e4fte) wahrgenommen. Die Vorstandst\u00e4tigkeit unterliegt der gebotenen Verschwiegenheitspflicht nach au\u00dfen und innerhalb der Lebenshilfe, soweit nicht behandelte Angelegenheiten offenkundig sind oder durch Vorstandsentscheidung eine Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht beschlossen wird. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der T\u00e4tigkeit im Vorstand. Ferner sind dem Vorstand folgende Entscheidungen vorbehalten: Genehmigung des Jahresabschlusses; Bestellung des Wirtschaftspr\u00fcfers; Einstellung, Eingruppierung und H\u00f6hergruppierung von Leitungskr\u00e4ften; Stellenbeschreibungen und deren \u00c4nderungen von Leitungskr\u00e4ften; K\u00fcndigungen, Disziplinarma\u00dfnahmen und Abmahnungen von Leitungskr\u00e4ften; Verabschiedung des Wirtschafts- und Investitionsplans ab 2016. \u00a7 5\u00a0Vorstandssitzungen Der Vorstand tagt im Regelfall einmal im Monat in nicht\u00f6ffentlichen Sitzungen. Vorstandssitzungen werden von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung in Abstimmung mit dem\/der Vorstandsvorsitzenden unter Beif\u00fcgung der Tagesordnung einberufen. Im Verhinderungsfall des\/der Vorstandsvorsitzenden erfolgt dies mit der Stellvertretung. Die Leitung der Sitzung obliegt dem\/der Vorstandsvorsitzenden bzw. dessen\/deren Vertreter\/in. Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen werden von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und dem\/der Vorstandsvorsitzenden vorbereitet. Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in nimmt in der Regel an Vorstandssitzungen beratend teil. In Angelegenheiten, die ihn\/sie selbst betreffen, nimmt er\/sie nur auf ausdr\u00fcckliche Einladung des Vorstandes teil. Bei wichtigen Angelegenheiten der Einrichtung werden die Leitungskr\u00e4fte und, soweit angezeigt, weitere Mitarbeiter\/innen beratend hinzugezogen. \u00a7 6\u00a0Stellung und Aufgaben der Vorstandsmitglieder Vorstandsmitglieder \u00fcben ihr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Sie erhalten f\u00fcr die bei Aus\u00fcbung des Amtes entstehenden Unkosten Auslagenersatz sowie f\u00fcr notwendige Fahrten eine Fahrtkostenerstattung nach den S\u00e4tzen der jeweils g\u00fcltigen Reisekostenverordnung. Die Vorstandsmitglieder werden in ihrem Amt durch die Mitarbeiter\/innen der Gesch\u00e4ftsstelle unterst\u00fctzt. Alle Vorstandmitglieder vertreten die Interessen aller Lebenshilfe-Einrichtungen. Ihre Pr\u00e4senz bei Lebenshilfe-Veranstaltungen und sonstigen Anl\u00e4ssen f\u00f6rdert das gesamtheitliche Zusammenwirken, das gegenseitige Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen und das Erscheinungsbild der Lebenshilfe in der \u00d6ffentlichkeit. \u00a7 7\u00a0Besondere Aufgaben der\/des ersten Vorsitzenden Der\/die erste Vorsitzende leitet die Vorstandssitzungen und ist, soweit die Mitgliederversammlung keinen anderen Beschluss fasst, Versammlungsleiter\/in der Mitgliederversammlung. Er\/sie nimmt Pr\u00e4senzaufgaben wahr, die sich aus dem Amt ergeben. Vorsitzende\/r und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in sprechen ihre Pr\u00e4senzaufgaben miteinander ab. Der\/die erste Vorsitzende ist unmittelbare\/r Ansprechpartner\/in f\u00fcr den\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in, soweit die Angelegenheiten nicht im Vorstand beraten werden. Er\/sie trifft sich in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden mit dem\/der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in zum Informationsaustausch. Bei Abwesenheit des\/der ersten Vorsitzenden gehen seine\/ihre Aufgaben auf den\/die zweite\/n Vorsitzenden \u00fcber. \u00a7 8\u00a0Besondere Aufgaben des\/der Kassierer\/in Der\/die Kassierer\/in der Lebenshilfe ist f\u00fcr die Erstellung und den Vortrag des Kassenberichtes gegen\u00fcber der Mitgliederversammlung verantwortlich. Zur Erf\u00fcllung seiner\/ihrer Aufgaben arbeitet der\/die Kassierer\/in eng mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und den zust\u00e4ndigen Leitungskr\u00e4ften sowie dem bilanzerstellenden Steuerb\u00fcro zusammen. \u00a7 9\u00a0Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in f\u00fchrt hauptamtlich die laufenden Gesch\u00e4fte und ist an Gesetz, Satzung, Gesch\u00e4ftsordnung sowie Richtlinien des Vorstands gebunden. Im Rahmen seiner\/ihrer Aufgaben ist er\/sie Dienstvorgesetze\/r aller Mitarbeiter\/innen des Vereins und seiner Einrichtungen. Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in ist verantwortlich f\u00fcr eine an den Zielsetzungen der Lebenshilfe ausgerichtete Organisations-, Verwaltungs- und F\u00fchrungsarbeit. Er\/sie ber\u00e4t und informiert den Vorstand \u00fcber alle sich aus seinem\/ihrem Aufgabenbereich ergebenden sowie \u00fcber den Aufgabenbereich hinausgehenden Vorg\u00e4nge und gibt regelm\u00e4\u00dfig Bericht \u00fcber gesch\u00e4ftliche und organisatorische Entwicklungen. Aufgaben, welche die Kompetenz des\/der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in \u00fcbersteigen, k\u00f6nnen ihm\/ihr zur Gew\u00e4hrleistung der Betriebsabl\u00e4ufe durch den Vorstand als Einzelvollmacht \u00fcbertragen werden. Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in kann im Einvernehmen mit dem Vorstand zur Sicherstellung der Betriebsabl\u00e4ufe weitere Mitarbeiter\/innen der Lebenshilfe auf der Ebene der Leitungskr\u00e4fte mit Vollmachten f\u00fcr die ihm\/ihr \u00fcbertragenen Gesch\u00e4fte ausstatten. Dar\u00fcber hinaus kann der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in weitere Mitarbeiter\/innen f\u00fcr einzelne zeitlich befristete Gesch\u00e4fte bevollm\u00e4chtigen. Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in berichtet dem Vorstand \u00fcber wesentliche Vorg\u00e4nge und die wirtschaftliche Lage des Vereins. Dringliche Informationen werden sofort bekanntgegeben. Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in ist verpflichtet, dem\/der ersten Vorsitzenden regelm\u00e4\u00dfig Bericht abzugeben \u00fcber die aktuelle, wirtschaftliche und personelle Entwicklung des Vereins und die Umsetzung von Vorstandsbeschl\u00fcssen. Zur Wahrnehmung seiner\/ihrer Aufgaben nimmt der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in in Abstimmung mit der\/dem ersten Vorsitzenden an Sitzungen \u00f6rtlicher und \u00fcber\u00f6rtlicher Gremien, Aussch\u00fcsse und Arbeitsgruppen teil, die den Aufgaben und Zwecken des Vereins dienlich sind. Er\/sie vertritt den Verein auf Fachtagungen und \u00e4hnlichen Veranstaltungen. T\u00e4tigkeiten in Gremien au\u00dferhalb von Lebenshilfe-Belangen bed\u00fcrfen der Zustimmung des Vorstands. Bei Mitgliederversammlungen von Organisationen, deren Mitglied der Verein ist, nimmt der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in teil, wenn ihm\/ihr dies durch den Vorstand oder die\/den erste\/n Vorsitzende\/n \u00fcbertragen worden ist. \u00a7 10\u00a0Zustimmungspflichtige Gesch\u00e4fte des\/der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in Zur Vornahme von Gesch\u00e4ften, die \u00fcber den gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb hinausgehen, bedarf die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung stets der vorherigen Zustimmung des Vorstandes. Solche Gesch\u00e4fte sind insbesondere: Erwerb, Ver\u00e4u\u00dferung und Belastung von Grundst\u00fccken und grundst\u00fccksgleichen Rechten; Abschluss von Miet- und Pachtvertr\u00e4gen mit mehrj\u00e4hriger Dauer und\/oder einer Jahresbelastung von mehr als 12.000\u00a0Euro; Abschluss von Berater- und Honorarvertr\u00e4gen \u00fcber 5.000\u00a0Euro; Errichtung und\/oder Aufl\u00f6sung\/Einstellung von Einrichtungen\/Aufgabenfelder; Entscheidungen \u00fcber die Aufnahme von Darlehen; Entscheidungen von Investitionen und Instandhaltungen von mehr als 10.000 Euro im Jahr, soweit sie nicht im Investitionsplan enthalten sind. Dem Vorstand ist j\u00e4hrlich (ab 2016) ein Bericht \u00fcber das Volumen dieser Investitionen abzugeben. \u00a7 11\u00a0Arbeits- und Projektgruppen Zur Erreichung organisatorischer und struktureller Ziele werden nach Bedarf Arbeits- und Projektgruppen gebildet. In ihnen sollen alle f\u00fcr die Erreichung des gesetzten Zieles erforderlichen Personen und Personengruppen vertreten sein. Dabei ist insbesondere auf die Struktur der Lebenshilfe als Eltern- und Selbsthilfeorganisation zu achten. Wenn es m\u00f6glich ist, sollen auch Menschen mit Behinderung selbst vertreten sein. Bei Bedarf werden au\u00dfenstehende Berater\/innen in die Aussch\u00fcsse und Arbeitsgruppen miteinbezogen. Erarbeitungen und Beschl\u00fcsse der Arbeits- und Projektgruppen dienen als fachliche Hilfestellung f\u00fcr die Entscheidungsgremien der Lebenshilfe. \u00dcber die Ergebnisse der Arbeits- und Projektgruppenarbeit sind Ergebnisprotokolle zu erstellen und dem Vorstand und dem\/der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in sowie ggf. weiteren von den Ergebnissen betroffenen Personen zuzuleiten. \u00a7 12\u00a0Inkrafttreten und Schlussvorschriften Sollten sich einzelne Regelungen dieser Gesch\u00e4ftsordnung als unvereinbar mit gesetzlichen Regelungen oder der Satzung erweisen, ber\u00fchrt dies nicht die G\u00fcltigkeit der restlichen Regelungen. Diese Gesch\u00e4ftsordnung tritt unter Zugrundelegung des Vorstandsbeschlusses vom 09.06.2015 in Kraft\", \"Deutsch Female\");\n                }\n            };\n        <\/script>\n    <\/p>\n<h2><strong>Satzung der<\/strong><\/h2>\n<h2><strong>LEBENSHILFE<\/strong><\/h2>\n<h2><strong>f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Gro\u00df-Gerau e.V.<\/strong><\/h2>\n<p>Ge\u00e4ndert durch die Mitgliederversammlung vom 06.10.2015<\/p>\n<h2>\u00a7 1 Name und Sitz<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eLebenshilfe f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Gro\u00df-Gerau e.V.\u201c<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Gro\u00df-Gro\u00df und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt eingetragen.<\/li>\n<li>Der Verein ist Mitglied des Lebenshilfe Landesverbandes Hessen e.V. und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a72. Aufgabe und Zweck<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Verein ist Zusammenschluss von Eltern und Angeh\u00f6rigen geistig behinderter Menschen,von Menschen mit geistiger Behinderung, Fachleuten, F\u00f6rderern und Freunden.<\/li>\n<li>Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Errichtung, das Betreiben und die F\u00f6rderung aller Ma\u00dfnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung in allen Altersstufen und ihre Familien bedeuten.<\/li>\n<li>Der Verein will mit geeigneten Mitteln ein besseres Verst\u00e4ndnis der \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber den besonderen Problemen von Menschen mit geistiger Behinderung erreichen und die Inklusion f\u00fcr Menschen mit Behinderung vorantreiben.<\/li>\n<li>Der Verein legt Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit allen \u00f6ffentlichen und privaten, konfessionellen und wissenschaftlichen Organisationen, die den Zielen des Vereins f\u00f6rderlich sein k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Der Verein betrachtet es als seine Aufgabe, auf \u00f6rtlicher bzw. regionaler Ebene den Zusammenschluss der Eltern und Freunde von Menschen mit geistiger Behinderung anzuregen und sie zu beraten.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a73. Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich unmittelbar gemeinn\u00fctzige bzw. mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung von 1977. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<h2>\u00a74. Mittel des Vereins<\/h2>\n<p>Die Mittel zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erh\u00e4lt der Verein durch:<\/p>\n<ol>\n<li>Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<\/li>\n<li>Geld- und Sachspenden,<\/li>\n<li>\u00d6ffentliche Zusch\u00fcsse,<\/li>\n<li>Ertr\u00e4ge aus Sammlungen und Werbeaktionen,<\/li>\n<li>Sonstige Zuwendungen<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a75. Mitgliedschaft<\/h2>\n<ol>\n<li>Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand, der unverz\u00fcglich dar\u00fcber entscheidet. Sie endet durch\n<ol>\n<li>schriftliche Austrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand zum Ende eines Kalenderjahres, in besonderen F\u00e4llen kann durch einen Vorstandsbeschluss von dieser Regelung abgewichen werden.<\/li>\n<li>wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer versto\u00dfen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag f\u00fcr zwei Jahre im R\u00fcckstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.<\/li>\n<li>den Tod.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Mitglieder d\u00fcrfen bei Ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins keine Anteile des Vereinsverm\u00f6gens erhalten.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 6. Organe des Vereins<\/h2>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>der Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 7. Mitgliederversammlung<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr einberufen, oder wenn ein F\u00fcnftel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks verlangt. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen.<\/li>\n<li>Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere\n<ol>\n<li>die Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung bzw. Bilanz sowie die Entlastung des Vorstandes,<\/li>\n<li>die Wahl der Vorstandsmitglieder,<\/li>\n<li>die Wahl der Rechnungspr\u00fcfer\/innen bzw. die Bestellung eines Wirtschaftspr\u00fcfungsunternehmens oder eines Steuerb\u00fcros,<\/li>\n<li>die Festsetzung der H\u00f6he und F\u00e4lligkeit des Mitgliederbeitrages,<\/li>\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber die Satzungs\u00e4nderungen,<\/li>\n<li>die Ernennung von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern,<\/li>\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Beschl\u00fcsse werden in einem Protokoll niedergelegt und von dem\/der jeweiligen Versammlungsleiter\/in und dem\/der Protokollf\u00fchrer\/in unterschrieben.<\/li>\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienen. Zur Satzungs\u00e4nderung ist jedoch eine Stimmenmehrheit von 2\/3 der Erschienenen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins von 4\/5 der Erschienenen erforderlich.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine \u00dcbertragung des Stimmrechts ist nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten, auch Antr\u00e4ge, nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der\/die Versammlungsleiter\/in hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen.<\/li>\n<li>\u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 8. Vorstand<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus\n<ol>\n<li>dem\/der ersten Vorsitzenden,<\/li>\n<li>dem\/der zweiten Vorsitzenden,<\/li>\n<li>und bis zu sieben weiteren Vorstandsmitgliedern.\n<p>Die Funktionen der Vorstandsmitglieder sind in der Gesch\u00e4ftsordnung geregelt.<br \/>\nDer Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung und entscheidet \u00fcber die \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Er wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr h\u00f6chstens 3 Jahre gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgem\u00e4\u00df gew\u00e4hlt ist.<\/li>\n<li>Der Vorstand wir gerichtlich und au\u00dfergerichtlich im Sinne des \u00a7 26 BGB gemeinschaftlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der\/die erste oder der\/die zweite Vorsitzende.<\/li>\n<li>Haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter\/innen des Vereins d\u00fcrfen nicht Mitglieder des Vorstands sein. \u00dcbernimmt ein Vorstandsmitglied eine haupt- oder nebenberufliche T\u00e4tigkeit im Verein, so scheidet es aus dem Vorstand aus.<\/li>\n<li>Der Vorstand tagt bei Bedarf. Eine Vorstandssitzung muss vom\/von der Vorsitzenden unverz\u00fcglich einberufen werden, wenn die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder dies w\u00fcnscht.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig bei Anwesenheit der H\u00e4lfte seiner Mitglieder.<\/li>\n<li>Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden in einem Protokoll niedergeschrieben. Dieses ist vom\/von der Leiter\/in der Vorstandssitzung und vom\/von der Protokollf\u00fchrer\/in zu unterschreiben.<\/li>\n<li>Die T\u00e4tigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Notwendige Aufwendungen werden erstattet.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 9. Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<p>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. \u00dcber eine Beitragsbefreiung im Einzelfall entscheidet auf Antrag der Vorstand.<br \/>\nUnter Vorlage des Grundsicherungsbescheides und Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit 50 % und mehr kann ein erm\u00e4\u00dfigter Mitgliedsbeitrag beantragt werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 10. Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h2>\u00a7 11 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/h2>\n<p>Zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben kann der Verein eine hauptamtlich gef\u00fchrte Gesch\u00e4ftsstelle einrichten.<\/p>\n<h2>\u00a7 12. Aufl\u00f6sung und Anfallberichtigung<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer besonders dazu einberufenen Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 7 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.<br \/>\nSofern die Mitgliederversammlung nicht besondere Liquidatoren\/innen bestellt, werden der \/die<br \/>\nVorsitzende und der\/die 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren\/innen.<\/li>\n<li>Bei der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den \u201eLebenshilfe Landesverband Hessen e.V.\u201c, welcher es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 13. Inkrafttreten<\/h2>\n<p>Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Sie ersetzt die Satzung vom 14.02.1968, zuletzt ge\u00e4ndert durch Beschluss vom 07.10.2014.<\/p>\n<\/p>\n<p>Kathi Schmidt &#8211; 1.Vorsitzende Stefan Tippner &#8211; 2.Vorsitzender<\/p>\n<\/p>\n<h2><strong>Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr die<\/strong><br \/>\n<strong> Lebenshilfe<\/strong><br \/>\n<strong> f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Gro\u00df-Gerau e. V. vom 09.06.2015<\/strong><\/h2>\n<p>Der Vorstand der Lebenshilfe f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Gro\u00df-Gerau e. V. (im Folgenden Lebenshilfe genannt) beschlie\u00dft auf Grundlage des \u00a7 8 der Satzung in der Fassung vom 07.10.2014 nachfolgende Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h2>\u00a7 1\u00a0Zweck und Geltungsbereich<\/h2>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Gesch\u00e4ftsordnung erg\u00e4nzt die Bestimmungen der Satzung.<\/li>\n<li>Sie regelt die Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr den Vorstand und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung.<\/li>\n<li>Die Gesch\u00e4ftsordnung ist die Grundlage f\u00fcr zweckm\u00e4\u00dfiges und wirtschaftliches Handeln und soll geordnete Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung erm\u00f6glichen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung gilt f\u00fcr alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Vereins Lebenshilfe Kreisvereinigung Gro\u00df-Gerau e.\u00a0V.<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h2>\u00a7 2\u00a0Entscheidungs- und Handlungsebenen<\/h2>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Entscheidungs- und Handlungsebenen innerhalb der Lebenshilfe sind nach den Erfordernissen auf verschiedene Bereiche verteilt. Der Vorstand nimmt die Richtlinien- und Kontrollkompetenz, die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung die F\u00fchrungskompetenz und die Einrichtungen\/Abteilungen nehmen die Fachkompetenz wahr. Dar\u00fcber hinaus werden nach Bedarf Arbeits- und Projektgruppen eingerichtet, die zielorientiert eine weitgehende Einbeziehung aller Bereiche ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n<li>Die verschiedenen Ebenen sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Voraussetzung hierf\u00fcr ist Kommunikationsbereitschaft und die Transparenz von Planungen und Entscheidungen. Bestehende Hierarchien sollen nicht Anordnungs-, sondern Kommunikationsprinzipen entsprechen. Weitreichenden Entscheidungen sollen Gespr\u00e4che mit allen Beteiligten vorausgehen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>\n<h2>\u00a7 3\u00a0Gesch\u00e4ftsstelle<\/h2>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Lebenshilfe unterh\u00e4lt an ihrem Hauptsitz eine Gesch\u00e4ftsstelle, in der alle Unterlagen, die Vereinsgesch\u00e4fte betreffen, zentral aufbewahrt werden. Die Gesch\u00e4ftsstelle wird von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung gef\u00fchrt. Sie ist die Zustelladresse des Vorstands sowie f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins.<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h2>\u00a7 4\u00a0Aufgaben des Vorstands<\/h2>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt seine Gesch\u00e4fte unter Beachtung der Vorschriften der Gesetze, der Satzung, der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und dieser Gesch\u00e4ftsordnung. Hierbei hat er sich au\u00dferdem an den Leitlinien des Grundsatzprogramms der Lebenshilfe sowie der in der Satzung festgelegten Zielsetzung zu orientieren.<\/li>\n<li>Der Vorstand ber\u00e4t und beschlie\u00dft \u00fcber alle Angelegenheiten des Vereins und seiner Einrichtungen\/Abteilungen in Abstimmung mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, sofern diese nicht nach Satzung und Gesch\u00e4ftsordnung schon vorab der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung oder den Leitungskr\u00e4ften \u00fcbertragen sind.<\/li>\n<li>Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Annahme und Verwendung von Spenden unter Beachtung der Grunds\u00e4tze der \u00a7\u00a7\u00a052\u00a0ff Abgabenverordnung. Vor dem Einsatz von Spendenmitteln ist die vorrangige Inanspruchnahme von Regelfinanzierungen abzukl\u00e4ren. Spenden\u00fcbergaben werden unter Beteiligung weiterer nach der Sachlage angebrachter Personen (z.\u00a0B. Vorstandsmitglied, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in, Leitungskr\u00e4fte) wahrgenommen.<\/li>\n<li>Die Vorstandst\u00e4tigkeit unterliegt der gebotenen Verschwiegenheitspflicht nach au\u00dfen und innerhalb der Lebenshilfe, soweit nicht behandelte Angelegenheiten offenkundig sind oder durch Vorstandsentscheidung eine Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht beschlossen wird. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der T\u00e4tigkeit im Vorstand.<\/li>\n<li>Ferner sind dem Vorstand folgende Entscheidungen vorbehalten:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"padding-left: 60px;\">Genehmigung des Jahresabschlusses;<\/li>\n<li style=\"padding-left: 60px;\">Bestellung des Wirtschaftspr\u00fcfers;<\/li>\n<li style=\"padding-left: 60px;\">Einstellung, Eingruppierung und H\u00f6hergruppierung von Leitungskr\u00e4ften;<\/li>\n<li style=\"padding-left: 60px;\">Stellenbeschreibungen und deren \u00c4nderungen von Leitungskr\u00e4ften;<\/li>\n<li style=\"padding-left: 60px;\">K\u00fcndigungen, Disziplinarma\u00dfnahmen und Abmahnungen von Leitungskr\u00e4ften;<\/li>\n<li style=\"padding-left: 60px;\">Verabschiedung des Wirtschafts- und Investitionsplans ab 2016.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>\n<h2>\u00a7 5\u00a0Vorstandssitzungen<\/h2>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Vorstand tagt im Regelfall einmal im Monat in nicht\u00f6ffentlichen Sitzungen.<\/li>\n<li>Vorstandssitzungen werden von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung in Abstimmung mit dem\/der Vorstandsvorsitzenden unter Beif\u00fcgung der Tagesordnung einberufen. Im Verhinderungsfall des\/der Vorstandsvorsitzenden erfolgt dies mit der Stellvertretung.<\/li>\n<li>Die Leitung der Sitzung obliegt dem\/der Vorstandsvorsitzenden bzw. dessen\/deren Vertreter\/in.<\/li>\n<li>Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen werden von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und dem\/der Vorstandsvorsitzenden vorbereitet.<\/li>\n<li>Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in nimmt in der Regel an Vorstandssitzungen beratend teil. In Angelegenheiten, die ihn\/sie selbst betreffen, nimmt er\/sie nur auf ausdr\u00fcckliche Einladung des Vorstandes teil. Bei wichtigen Angelegenheiten der Einrichtung werden die Leitungskr\u00e4fte und, soweit angezeigt, weitere Mitarbeiter\/innen beratend hinzugezogen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>\n<h2>\u00a7 6\u00a0Stellung und Aufgaben der Vorstandsmitglieder<\/h2>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Vorstandsmitglieder \u00fcben ihr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Sie erhalten f\u00fcr die bei Aus\u00fcbung des Amtes entstehenden Unkosten Auslagenersatz sowie f\u00fcr notwendige Fahrten eine Fahrtkostenerstattung nach den S\u00e4tzen der jeweils g\u00fcltigen Reisekostenverordnung.<\/li>\n<li>Die Vorstandsmitglieder werden in ihrem Amt durch die Mitarbeiter\/innen der Gesch\u00e4ftsstelle unterst\u00fctzt.<\/li>\n<li>Alle Vorstandmitglieder vertreten die Interessen aller Lebenshilfe-Einrichtungen. Ihre Pr\u00e4senz bei Lebenshilfe-Veranstaltungen und sonstigen Anl\u00e4ssen f\u00f6rdert das gesamtheitliche Zusammenwirken, das gegenseitige Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen und das Erscheinungsbild der Lebenshilfe in der \u00d6ffentlichkeit.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>\n<h2>\u00a7 7\u00a0Besondere Aufgaben der\/des ersten Vorsitzenden<\/h2>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der\/die erste Vorsitzende leitet die Vorstandssitzungen und ist, soweit die Mitgliederversammlung keinen anderen Beschluss fasst, Versammlungsleiter\/in der Mitgliederversammlung. Er\/sie nimmt Pr\u00e4senzaufgaben wahr, die sich aus dem Amt ergeben. Vorsitzende\/r und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in sprechen ihre Pr\u00e4senzaufgaben miteinander ab.<\/li>\n<li>Der\/die erste Vorsitzende ist unmittelbare\/r Ansprechpartner\/in f\u00fcr den\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in, soweit die Angelegenheiten nicht im Vorstand beraten werden. Er\/sie trifft sich in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden mit dem\/der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in zum Informationsaustausch.<\/li>\n<li>Bei Abwesenheit des\/der ersten Vorsitzenden gehen seine\/ihre Aufgaben auf den\/die zweite\/n Vorsitzenden \u00fcber.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>\n<h2>\u00a7 8\u00a0Besondere Aufgaben des\/der Kassierer\/in<\/h2>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der\/die Kassierer\/in der Lebenshilfe ist f\u00fcr die Erstellung und den Vortrag des Kassenberichtes gegen\u00fcber der Mitgliederversammlung verantwortlich. Zur Erf\u00fcllung seiner\/ihrer Aufgaben arbeitet der\/die Kassierer\/in eng mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und den zust\u00e4ndigen Leitungskr\u00e4ften sowie dem bilanzerstellenden Steuerb\u00fcro zusammen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>\n<h2>\u00a7 9\u00a0Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in<\/h2>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in f\u00fchrt hauptamtlich die laufenden Gesch\u00e4fte und ist an Gesetz, Satzung, Gesch\u00e4ftsordnung sowie Richtlinien des Vorstands gebunden. Im Rahmen seiner\/ihrer Aufgaben ist er\/sie Dienstvorgesetze\/r aller Mitarbeiter\/innen des Vereins und seiner Einrichtungen.<\/li>\n<li>Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in ist verantwortlich f\u00fcr eine an den Zielsetzungen der Lebenshilfe ausgerichtete Organisations-, Verwaltungs- und F\u00fchrungsarbeit. Er\/sie ber\u00e4t und informiert den Vorstand \u00fcber alle sich aus seinem\/ihrem Aufgabenbereich ergebenden sowie \u00fcber den Aufgabenbereich hinausgehenden Vorg\u00e4nge und gibt regelm\u00e4\u00dfig Bericht \u00fcber gesch\u00e4ftliche und organisatorische Entwicklungen.<\/li>\n<li>Aufgaben, welche die Kompetenz des\/der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in \u00fcbersteigen, k\u00f6nnen ihm\/ihr zur Gew\u00e4hrleistung der Betriebsabl\u00e4ufe durch den Vorstand als Einzelvollmacht \u00fcbertragen werden.<\/li>\n<li>Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in kann im Einvernehmen mit dem Vorstand zur Sicherstellung der Betriebsabl\u00e4ufe weitere Mitarbeiter\/innen der Lebenshilfe auf der Ebene der Leitungskr\u00e4fte mit Vollmachten f\u00fcr die ihm\/ihr \u00fcbertragenen Gesch\u00e4fte ausstatten. Dar\u00fcber hinaus kann der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in weitere Mitarbeiter\/innen f\u00fcr einzelne zeitlich befristete Gesch\u00e4fte bevollm\u00e4chtigen.<\/li>\n<li>Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in berichtet dem Vorstand \u00fcber wesentliche Vorg\u00e4nge und die wirtschaftliche Lage des Vereins. Dringliche Informationen werden sofort bekanntgegeben.<\/li>\n<li>Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in ist verpflichtet, dem\/der ersten Vorsitzenden regelm\u00e4\u00dfig Bericht abzugeben \u00fcber die aktuelle, wirtschaftliche und personelle Entwicklung des Vereins und die Umsetzung von Vorstandsbeschl\u00fcssen.<\/li>\n<li>Zur Wahrnehmung seiner\/ihrer Aufgaben nimmt der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in in Abstimmung mit der\/dem ersten Vorsitzenden an Sitzungen \u00f6rtlicher und \u00fcber\u00f6rtlicher Gremien, Aussch\u00fcsse und Arbeitsgruppen teil, die den Aufgaben und Zwecken des Vereins dienlich sind. Er\/sie vertritt den Verein auf Fachtagungen und \u00e4hnlichen Veranstaltungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>T\u00e4tigkeiten in Gremien au\u00dferhalb von Lebenshilfe-Belangen bed\u00fcrfen der Zustimmung des Vorstands. Bei Mitgliederversammlungen von Organisationen, deren Mitglied der Verein ist, nimmt der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in teil, wenn ihm\/ihr dies durch den Vorstand oder die\/den erste\/n Vorsitzende\/n \u00fcbertragen worden ist.<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h2>\u00a7 10\u00a0Zustimmungspflichtige Gesch\u00e4fte des\/der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in<\/h2>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Zur Vornahme von Gesch\u00e4ften, die \u00fcber den gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb hinausgehen, bedarf die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung stets der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Solche Gesch\u00e4fte sind insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Erwerb, Ver\u00e4u\u00dferung und Belastung von Grundst\u00fccken und grundst\u00fccksgleichen Rechten;<\/li>\n<li>Abschluss von Miet- und Pachtvertr\u00e4gen mit mehrj\u00e4hriger Dauer und\/oder einer Jahresbelastung von mehr als 12.000\u00a0Euro;<\/li>\n<li>Abschluss von Berater- und Honorarvertr\u00e4gen \u00fcber 5.000\u00a0Euro;<\/li>\n<li>Errichtung und\/oder Aufl\u00f6sung\/Einstellung von Einrichtungen\/Aufgabenfelder;<\/li>\n<li>Entscheidungen \u00fcber die Aufnahme von Darlehen;<\/li>\n<li>Entscheidungen von Investitionen und Instandhaltungen von mehr als 10.000 Euro im Jahr, soweit sie nicht im Investitionsplan enthalten sind. Dem Vorstand ist j\u00e4hrlich (ab 2016) ein Bericht \u00fcber das Volumen dieser Investitionen abzugeben.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>\n<h2>\u00a7 11\u00a0Arbeits- und Projektgruppen<\/h2>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Zur Erreichung organisatorischer und struktureller Ziele werden nach Bedarf Arbeits- und Projektgruppen gebildet. In ihnen sollen alle f\u00fcr die Erreichung des gesetzten Zieles erforderlichen Personen und Personengruppen vertreten sein. Dabei ist insbesondere auf die Struktur der Lebenshilfe als Eltern- und Selbsthilfeorganisation zu achten. Wenn es m\u00f6glich ist, sollen auch Menschen mit Behinderung selbst vertreten sein. Bei Bedarf werden au\u00dfenstehende Berater\/innen in die Aussch\u00fcsse und Arbeitsgruppen miteinbezogen.<\/li>\n<li>Erarbeitungen und Beschl\u00fcsse der Arbeits- und Projektgruppen dienen als fachliche Hilfestellung f\u00fcr die Entscheidungsgremien der Lebenshilfe.<\/li>\n<li>\u00dcber die Ergebnisse der Arbeits- und Projektgruppenarbeit sind Ergebnisprotokolle zu erstellen und dem Vorstand und dem\/der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in sowie ggf. weiteren von den Ergebnissen betroffenen Personen zuzuleiten.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>\n<h2>\u00a7 12\u00a0Inkrafttreten und Schlussvorschriften<\/h2>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Sollten sich einzelne Regelungen dieser Gesch\u00e4ftsordnung als unvereinbar mit gesetzlichen Regelungen oder der Satzung erweisen, ber\u00fchrt dies nicht die G\u00fcltigkeit der restlichen Regelungen.<\/li>\n<li>Diese Gesch\u00e4ftsordnung tritt unter Zugrundelegung des Vorstandsbeschlusses vom 09.06.2015 in Kraft<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der LEBENSHILFE f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Gro\u00df-Gerau e.V. 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