Unser Familienentlastender Dienst (FED) ist eine ambulante Einrichtung im Bereich der Eingliederungshilfe, dessen Fachpersonal beratende und betreuende Hilfe leistet.
Das Angebot steht allen Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung offen. Der FED stellt ambulante Hilfen zur Entlastung der Familien-, Partner- oder Lebensgemeinschaften, in Form von Betreuung im häuslichen Bereich bei Verhinderung der Betreuungsperson zur Verfügung.
Ziel des FED ist es, durch individuelle und bedürfnisorientierte Hilfen zur Entlastung in den Familien mit Angehörigen mit Behinderung beizutragen. Durch unser Angebot ambulanter Hilfen soll sowohl den pflegenden Angehörigen, als auch den Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit geboten werden, am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen.
Unser Fachdienst wird durch einen Zuwendungsvertrag des Kreises gemäß §§ 53, 54 SGB XII, §§ 1-25, 55-61 SGB IX und § 39 SGB XI gefördert.
Selbstverständlich stehen wir ihnen bei Fragen zu unseren Angeboten gerne telefonisch oder auch im persönlichen Gespräch zur Verfügung.