
Kategorie: Informationen
Neues Betreuungsrecht ab dem 01.01.2023 | Update
Zum 01.01. gibt es viele Neuerung beim Betreuungsrecht. Ziele waren unter anderem die Stärkung der Selbstbestimmung von betreuten Menschen.
Diese sind beim Bundesministerium der Justiz einsehbar.
Kurzes Video zum neuen Sachstand.
Detaillierte Änderungen als PDF-Broschüre.
[04.04.2023] Weitere Informationen gibt es bei der Bundesvereinigung der Lebenshilfe.
Wir wünschen allen Förderern, Freunden und Unterstützern unseres Vereins ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.
Bilder
Wir sind ab dem 02.01.2023 wieder für Sie erreichbar.
Die Lebenshilfe dankt dem Autohaus Kunzmann für die großzügige Spende von 2500€

(von links) Roger Zeltner – Autohaus Kunzmann, Technischer Leiter Standort Groß-Gerau; Jakob Schlacht, Dennis Mücke, Manuel Gerold (Vorstandsmitglieder der Lebenshilfe); Karl Diehm – Geschäftsführender Gesellschafter Autohaus Kunzmann; Kathi Schmidt – Vorsitzende der Lebenshilfe
Das Autohaus Kunzmann aus Groß-Gerau überreichte der Lebenshilfe Groß-Gerau e.V. während der Weihnachtsfeier für ihre Mitglieder einen Spendenscheck über die großzügige Summe von 2500€. Wir als Verein möchten uns an dieser Stelle nochmals herzlich bei den Verantwortlichen des Autohauses Kunzmann bedanken. Ohne Spenden und Zuwendungen wäre für uns der Vereinsbetrieb nicht möglich. Gerade Angebote aus unserem Freizeitbereich wie Ferienfreizeiten oder Ausflüge wären sowohl für uns als auch für die Teilnehmer*innen mit zumeist geringem Budget nicht finanzierbar. Aber auch unsere anderen Angebote wie unsere inklusive WG in Groß-Gerau sind ohne Spenden kaum vorstellbar. Wir werden die Spende daher gerne dazu nutzen, für unsere Angebote benötigte Materialien zu beschaffen und den Selbstkostenbeitrag für unsere Teilnehmer*innen so niedrig wie möglich zu halten.
Wir wünschen allen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!
Unsere Büros bleiben vom 24.12. bis 01.01. geschlossen. Ab dem 03.01. sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
Bitte beachten: Das Büro in der Walburgastraße ist ab dem 10.01. wieder regulär besetzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an die anderen Büros oder per Mail an uns.
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Aktuelle Regelungen zum Betreten der Vereinsgebäude nach § 28b Abs. 2 IfSG
Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vom 24.11. gelten für uns als ambulanten Pflegedienst ab sofort besondere Regelungen beim Zutritt zu den Räumen des Vereins.
Daher gilt ab sofort 2G plus in den Räumen des Vereins. Nur Genesene und Geimpfte mit aktuellem Testnachweis dürfen die Räumlichkeiten betreten.