Inklusion in der Arbeitswelt – Online-Selbsthilfegruppe für hessische Eltern, Geschwisterkinder, Omas & Opas und weitere Familienangehörige

Am 2. Juli startet eine neue Online-Selbsthilfegruppe der Landesvereinigung der Lebenshilfe. 

Ziel dieser Gruppe ist es, gemeinsam Wege und Lösungen für Kinder in der Zeit des Übergangs von Schule zum Berufsleben zu finden. Ein Austausch an mehreren Abendterminen über einen Online-Treffen soll dies ermöglichen.

Grundlegende Fragen dieser Selbsthilfegruppe werden sein:

  • Wie kann ich mein Kind beim Übergang von Schule und Beruf begleiten und unterstützen?
  • Wie kann ich als Elternteil zu einer inklusiveren Arbeitswelt für mein Kind beitragen?
  • Wie kann ich als Elternteil in dieser von Veränderung geprägten Zeit gut für mich selbst sorgen?

Aktuell sind noch wenige Plätze frei. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos.
Anmeldungen sind noch bis zum 26.06. unter diesem Link möglich.

Neues Betreuungsrecht ab dem 01.01.2023 | Update

Zum 01.01. gibt es viele Neuerung beim Betreuungsrecht. Ziele waren unter anderem die Stärkung der Selbstbestimmung von betreuten Menschen.

Diese sind beim Bundesministerium der Justiz einsehbar.

Kurzes Video zum neuen Sachstand.

Detaillierte Änderungen als PDF-Broschüre. 

[04.04.2023] Weitere Informationen gibt es bei der Bundesvereinigung der Lebenshilfe.

Einführung in das Betreuungsrecht 

Informationen in Leichter Sprache

Die Lebenshilfe dankt dem Autohaus Kunzmann für die großzügige Spende von 2500€

(von links) Roger Zeltner – Autohaus Kunzmann, Technischer Leiter Standort Groß-Gerau; Jakob Schlacht, Dennis Mücke, Manuel Gerold (Vorstandsmitglieder der Lebenshilfe); Karl Diehm – Geschäftsführender Gesellschafter Autohaus Kunzmann; Kathi Schmidt – Vorsitzende der Lebenshilfe

Das Autohaus Kunzmann aus Groß-Gerau überreichte der Lebenshilfe Groß-Gerau e.V. während der Weihnachtsfeier für ihre Mitglieder einen Spendenscheck über die großzügige Summe von 2500€. Wir als Verein möchten uns an dieser Stelle nochmals herzlich bei den Verantwortlichen des Autohauses Kunzmann bedanken. Ohne Spenden und Zuwendungen wäre für uns der Vereinsbetrieb nicht möglich. Gerade Angebote aus unserem Freizeitbereich wie Ferienfreizeiten oder Ausflüge wären sowohl für uns als auch für die Teilnehmer*innen mit zumeist geringem Budget nicht finanzierbar. Aber auch unsere anderen Angebote wie unsere inklusive WG in Groß-Gerau sind ohne Spenden kaum vorstellbar. Wir werden die Spende daher gerne dazu nutzen, für unsere Angebote benötigte Materialien zu beschaffen und den Selbstkostenbeitrag für unsere Teilnehmer*innen so niedrig wie möglich zu halten.

Link

Empfehlungen zum Umgang mit Verschwörungserzählungen
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen ist überzeugt, dass zur Eindämmung, Bekämpfung
und Überwindung der Pandemie ein solidarisches Handeln erforderlich ist, das auch vorübergehende Einschränkungen der individuellen Freiheiten rechtfertigt und nötig macht […]

Wie sollte man Verschwörungstheorien umgehen? Sollte man widersprechen / sich distanzieren und wenn ja, wie?

Hier gibt es ein Positionspapier des Paritätischen.

Aktuelle Regelungen zum Betreten der Vereinsgebäude nach § 28b Abs. 2 IfSG

Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vom 24.11. gelten für uns als ambulanten Pflegedienst ab sofort besondere Regelungen beim Zutritt zu den Räumen des Vereins.

Daher gilt ab sofort 2G plus in den Räumen des Vereins. Nur Genesene und Geimpfte mit aktuellem Testnachweis dürfen die Räumlichkeiten betreten.

Diese Regelungen sind auch in der Veröffentlichung des hessischen Ministeriums für Soziales und Integration hinterlegt.