Aktuelle Regelungen zum Betreten der Vereinsgebäude nach § 28b Abs. 2 IfSG

Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vom 24.11. gelten für uns als ambulanten Pflegedienst ab sofort besondere Regelungen beim Zutritt zu den Räumen des Vereins.

Daher gilt ab sofort 2G plus in den Räumen des Vereins. Nur Genesene und Geimpfte mit aktuellem Testnachweis dürfen die Räumlichkeiten betreten.

Diese Regelungen sind auch in der Veröffentlichung des hessischen Ministeriums für Soziales und Integration hinterlegt.