Die Lebenshilfe dankt dem Autohaus Kunzmann für die großzügige Spende von 2500€

(von links) Roger Zeltner – Autohaus Kunzmann, Technischer Leiter Standort Groß-Gerau; Jakob Schlacht, Dennis Mücke, Manuel Gerold (Vorstandsmitglieder der Lebenshilfe); Karl Diehm – Geschäftsführender Gesellschafter Autohaus Kunzmann; Kathi Schmidt – Vorsitzende der Lebenshilfe

Das Autohaus Kunzmann aus Groß-Gerau überreichte der Lebenshilfe Groß-Gerau e.V. während der Weihnachtsfeier für ihre Mitglieder einen Spendenscheck über die großzügige Summe von 2500€. Wir als Verein möchten uns an dieser Stelle nochmals herzlich bei den Verantwortlichen des Autohauses Kunzmann bedanken. Ohne Spenden und Zuwendungen wäre für uns der Vereinsbetrieb nicht möglich. Gerade Angebote aus unserem Freizeitbereich wie Ferienfreizeiten oder Ausflüge wären sowohl für uns als auch für die Teilnehmer*innen mit zumeist geringem Budget nicht finanzierbar. Aber auch unsere anderen Angebote wie unsere inklusive WG in Groß-Gerau sind ohne Spenden kaum vorstellbar. Wir werden die Spende daher gerne dazu nutzen, für unsere Angebote benötigte Materialien zu beschaffen und den Selbstkostenbeitrag für unsere Teilnehmer*innen so niedrig wie möglich zu halten.

Unsere inklusive WG war unterwegs am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Unsere inklusive WG war zum von der Aktion Mensch unterstützten Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai in Büttelborn unterwegs, um auf Barrieren im öffentlichen Raum hinzuweisen. Trotz des ernsten Hintergrundes hatten alle Teilnehmer an diesem Tag viel Spaß und konnten einige doch sehr deutlichen Barrieren aufzeigen.

Ihr findet das Video im offiziellen Lingland-Youtube-Kanal unserer WG -HIER-. Wenn Euch das Video gefällt, würden wir uns über einen Like oder ein Abo unseres Kanals sehr freuen.

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Empfehlungen zum Umgang mit Verschwörungserzählungen
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen ist überzeugt, dass zur Eindämmung, Bekämpfung
und Überwindung der Pandemie ein solidarisches Handeln erforderlich ist, das auch vorübergehende Einschränkungen der individuellen Freiheiten rechtfertigt und nötig macht […]

Wie sollte man Verschwörungstheorien umgehen? Sollte man widersprechen / sich distanzieren und wenn ja, wie?

Hier gibt es ein Positionspapier des Paritätischen.

Aktuelle Regelungen zum Betreten der Vereinsgebäude nach § 28b Abs. 2 IfSG

Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vom 24.11. gelten für uns als ambulanten Pflegedienst ab sofort besondere Regelungen beim Zutritt zu den Räumen des Vereins.

Daher gilt ab sofort 2G plus in den Räumen des Vereins. Nur Genesene und Geimpfte mit aktuellem Testnachweis dürfen die Räumlichkeiten betreten.

Diese Regelungen sind auch in der Veröffentlichung des hessischen Ministeriums für Soziales und Integration hinterlegt.